Gegen den Ablehnungbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Zögern Sie bitte nicht!
Nehmen Sie umgehend mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne bei der Formulierung Ihres Widerspruches gegen die Ablehnung.
Unser Hinweis:
Möglicherweise sind noch weitere Unterlagen vom Arzt beizufügen.